Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Abwasserzweckverband „Obere Röder“ ist bemüht, die Website www.zv-radeberg.de barrierefrei zugänglich zu machen

1. Rechtsgrundlagen

  • Sächsisches Inklusionsgesetz (SächsInklusG)
  • Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG)
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO)
  • Richtlinie (EU) 2016/2102

2. Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die   Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Schritt für Schritt soll eine Vereinbarkeit mit den Rechtsgrundlagen hergestellt werden.

Nachfolgend genannte Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich:

  • PDF-Dokumente
  • Bildvergrößerungen
  • Checkboxen
  • Formularfelder
  • Fokuseinstellungen
  • Menüführung übergeordneter Seiten
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar   

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

1)    Unvereinbarkeit mit der BITV-2.0

Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-2.0 erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).

Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.

Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

2) Die folgenden Inhalte fallen nicht unter die genannten  Rechtsvorschriften:

  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich.

3) Unverhältnismäßige Belastung

Für die Webseite www.zv-radeberg.de liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor.

3. Feedback und Kontakt

Der Abwasserzweckverband „Obere Röder“ nimmt Anregungen, Hinweise und Fragen zur barrierefreien Gestaltung oder zu noch bestehenden nicht genannten Barrieren auf unserer Internetseite gern entgegen. Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Sie können uns per E-Mail, Post oder telefonisch kontaktieren:

Abwasserzweckverband „Obere Röder“

An den Dreihäusern 14

01454 Radeberg

Telefon: 03528 433-30

Telefax: 03528 33-315

E-Mail: info@zv-radeberg.de

 

 

Diese Erklärung wurde am 22.05.2025 erstellt.

 

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